Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
Soweit externe Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag der Leistungsschmiede verarbeiten, ist vor dem produktiven Einsatz zu prüfen, ob ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist und abgeschlossen wurde.
Typische Bereiche
- Website-Hosting und Serverbetrieb
- E-Mail-Hosting und Kommunikation
- Termin- oder Praxisverwaltung
- Cloud-Speicher und Backups
- Formular- oder CRM-Dienste
- Analyse- und Marketingdienste, sofern zukünftig eingesetzt
Besondere Kategorie: Gesundheitsdaten
Dienstleister, die Zugriff auf Rezeptdaten, Diagnosen oder sonstige Gesundheitsdaten erhalten, müssen besonders sorgfältig ausgewählt und technisch abgesichert werden. Zugriffe, Rollen, Verschlüsselung, Löschkonzepte und gegebenenfalls Drittlandtransfers sind gesondert zu prüfen.
Aktueller Websiteordner
Der vorliegende statische Websiteordner enthält keinen serverseitig angebundenen Termin- oder Rezept-Upload. Daher lässt sich aus dem Frontend allein nicht festlegen, welcher Hosting-, Praxis- oder Formularanbieter später Auftragsverarbeiter wird.